Produkte
CheckTech DRIVE
Ihre Herausforderung
Führerscheinkontrollen basieren auf §21 StVG. Kontrollen der Führerscheine von Dienstwagenfahrern ist eine der wichtigsten Pflichten des Fahrzeughalters und daher auch ein zentraler Punkt im Fuhrparkmanagement.
Die Geschäftsführung und Fuhrparkmanager müssen sicherstellen, dass bei einer Fahrzeugüberlassung der Mitarbeiter über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Laut juristischer Empfehlung sollte diese Kontrolle mindesten zweimal jährlich erfolgen, ggf. anlassbezogen häufiger. Diese Führerscheinkontrollen müssen zudem lückenlos dokumentiert werden.
Unsere Lösung
Fuhrparkmanager haben mit CheckTech DRIVE eine komfortable Möglichkeit, regelmäßig die Führerscheine Ihrer Fahrer in kürzester Zeit und unabhängig vom Aufenthaltsort per Webcam oder App zu überprüfen und damit ihren Verpflichtungen nach StVO / StVZO nachzukommen.
Wir liefern Ihnen eine digitale, ortsunabhängige online Lösung
– Absicherung des Fuhrparkmanagers durch rechtlich unbedenkliche Lösung
– Keine Abhängigkeit von Servicestellen / Tankstellen o.ä.
– Keine teuren Aufkleber, die nicht mehr von den Führerscheinen zu lösen sind
CheckTech IDENT
Regulatorische Anforderungen – KYC
Unsere individuellen Prozesse
Alle unsere Ident-Prozesse sind induviduell auf Ihre digitalen Vertriebsstrecken anpassbar.
CheckTech AGE
Anforderungen an Altersverifikation
Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben.
Dies gilt Beispielsweise für Tabak, Alkohol und Erotik-Inhalte.
Unser KJM-konformes AVS Modul
Für Anbieter von alters- oder vertriebsbeschränkten Onlineangeboten verifizieren wir einfach und schnell das Alter Ihrer Kunden. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das System CheckTech Age der CheckTech Service GmbH als eine Lösung zur Altersverifikation (AVS-Konzept) für geschlossene Benutzergruppen in Telemedien positiv bewertet.
CheckTech PREPAID
Regulatorische Anforderung
Gemäß den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) §111 Absatz 1 Satz 4, dürfen sog. Prepaid SIM-Karten nicht anonym freigeschaltet werden.
Unsere schnelle Identifikation
